Förderberatung · Rhein-Main-Gebiet
Förderung für Ihre Sanierung 2026
KfW, BAFA, iSFP und Hessen-Programme — verständlich erklärt. Wir sagen Ihnen, was für Ihr Projekt realistisch drin ist, und vermitteln den passenden Fachbetrieb.

Förderung 2026 im Überblick
Wer 2026 saniert, kann einen erheblichen Teil der Kosten über Zuschüsse und zinsgünstige Kredite zurückholen — wenn die richtigen Programme kombiniert und rechtzeitig beantragt werden. Die wichtigste Regel vorweg: Der Antrag muss in fast allen Fällen VOR Beginn der Arbeiten gestellt sein, sonst entfällt der Anspruch.
Die Förderlandschaft hat sich zuletzt strukturell verschoben. Der Heizungstausch läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458), die BAFA fördert nur noch Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG EM). Dazu kommen der Wohngebäude-Kredit KfW 261 für Komplettsanierungen, der Solar-Kredit KfW 270 und Landesprogramme in Hessen. Welche davon für Sie zusammenkommen, hängt von Gebäude, Maßnahme und Zeitpunkt ab.
Ranovo gibt Ihnen bei jeder Anfrage einen indikativen Förder-Überblick — und die vermittelten Fachbetriebe prüfen mit Ihnen die verbindliche Beantragung. Für den iSFP und die offizielle Antragstellung arbeiten wir mit zugelassenen Energieberatern zusammen.
KfW-Programme
Die KfW fördert seit 2024 den Heizungstausch (458), die Sanierung zum Effizienzhaus (261) und erneuerbare Energien wie Photovoltaik (270).
KfW 458 – Heizungsförderung
Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Pellet, Anschluss ans Wärmenetz).
- Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten
- Klimageschwindigkeits-Bonus +20 %, Einkommens-Bonus +30 % — kombiniert bis zu 70 %
- Förderfähig max. 30.000 € (Einfamilienhaus) → max. Zuschuss rund 21.000 €
Seit 2024 bei der KfW (nicht mehr BAFA). Antrag vor Auftragsvergabe.
KfW 261 – Wohngebäude-Kredit
Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus — also umfassende Modernisierungen statt Einzelmaßnahmen.
- Zinsgünstiger Kredit, je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard mit Tilgungszuschuss
- Mit dem KfW-458-Heizungszuschuss kombinierbar
- Ideal für Komplettsanierungen mit Zielstandard (Effizienzhaus 85/70/55/40)
Antrag über die Hausbank, vor Vorhabensbeginn.
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
Förderkredit (kein Zuschuss) für Photovoltaik, Solarstrom-Speicher und weitere Anlagen zur Strom-/Wärmeerzeugung.
- Finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten
- Effektivzins ab rund 3,8 % p. a. (Stand Juni 2026, bonitätsabhängig)
- Speicher gemeinsam oder nachträglich finanzierbar
Über die Hausbank, vor Abschluss des Kaufvertrags beantragen.
Rechenbeispiel: Wärmepumpe im Einfamilienhaus
- Förderfähige Investition (Höchstgrenze EFH)30.000 €
- Grundförderung (30 %)9.000 €
- Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %)6.000 €
- Förderung gesamt (50 %)15.000 €
- Ihr Eigenanteil15.000 €
Beispielhafte Rechnung, keine Förderzusage. Mit Einkommens-Bonus sind bis zu 70 % (max. 21.000 €) möglich. Den für Sie passenden Satz prüft der Fachbetrieb.
BAFA — Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BAFA bezuschusst die Gebäudehülle und Anlagentechnik — Dämmung, Fenster, Türen und Heizungsoptimierung. Der Heizungstausch selbst läuft über die KfW.
BAFA – BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss für die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik und Heizungsoptimierung — nicht für den Heizungstausch selbst.
- Grundförderung 15 % der förderfähigen Kosten
- Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5 % → 20 %
- Förderfähig bis 30.000 €/Wohneinheit/Jahr, mit iSFP bis 60.000 €
Antrag vor Baubeginn. Der Heizungstausch läuft separat über KfW 458.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung und zeigt, wie Ihr Gebäude Schritt für Schritt auf einen modernen Stand kommt. Er lohnt sich fast immer doppelt — als Bonus und als höhere Förder-Bemessungsgrundlage.
- Die BAFA fördert die Beratung mit 50 % des Honorars — max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (größere Wohngebäude).
- Der iSFP-Bonus von +5 % erhöht den Fördersatz bei BAFA-Einzelmaßnahmen (von 15 % auf 20 %).
- Zusätzlich verdoppelt der iSFP die förderfähigen Kosten je Wohneinheit (von 30.000 € auf 60.000 € pro Jahr).
- Wichtig: Beim KfW-Heizungstausch (458) gibt es keinen iSFP-Bonus — er ist BAFA-spezifisch.
Regionale Programme (Hessen)
Zusätzlich zu Bund (KfW/BAFA) gibt es Landesförderung in Hessen, umgesetzt über die WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen). Sie ergänzt die Bundesprogramme — gerade für Vermieter und Wohnungsunternehmen.
- Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau: Zinsverbilligung für energetische Modernisierung von Mietgebäuden (ab Effizienzhaus-Standard 85) — relevant für Hausverwaltungen und Bestandshalter.
- Sonderprogramm für Eigenheime im Rahmen des „Neuen Hessenplans" — Zuschuss für die energetische Sanierung selbstgenutzter Häuser.
- Die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) bietet kostenlose Erstberatung zu Förderprogrammen.
Die hessischen Landesprogramme gelten für Objekte in Hessen (Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Hanau, Wiesbaden und Umland). In Mainz (Rheinland-Pfalz) und Aschaffenburg (Bayern) greifen stattdessen die Landesprogramme des jeweiligen Bundeslandes — die Bundesförderung (KfW/BAFA) gilt dort selbstverständlich genauso.
Förderung je Gewerk
Welche Programme zusammenkommen, hängt vom Gewerk ab. Auf den Leistungsseiten finden Sie die Details — inklusive Kosten, Ablauf und lokaler Beispiele.
So kommen Sie an die Förderung
Anfrage stellen
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben — kostenlos und unverbindlich. Wir geben Ihnen einen indikativen Überblick, welche Programme für Ihr Projekt realistisch in Frage kommen.
Beratung & ggf. iSFP
Für größere Sanierungen lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan über einen zugelassenen Energieberater. Er hebt Ihren Fördersatz und sichert die Reihenfolge der Maßnahmen.
Betrieb & Antrag
Wir vermitteln den passenden Fachbetrieb. Der Förderantrag (KfW/BAFA) wird gestellt, BEVOR die Arbeiten beginnen — das ist die wichtigste Bedingung für die Auszahlung.
Umsetzung & Auszahlung
Der Betrieb führt die Maßnahme aus, die Förderung wird nach Nachweis ausgezahlt. So bleibt Ihr Eigenanteil so niedrig wie möglich.
Förderprogramme, Budgets und Konditionen ändern sich häufig und sind teils an Fristen gebunden (Stand 2026). Diese Angaben ersetzen keine Beratung — die vermittelten Fachbetriebe prüfen mit Ihnen, welche Programme aktuell verfügbar sind und für Ihr Projekt zusammenkommen.
Häufige Fragen zur Förderung
Muss ich den Förderantrag vor Beginn der Arbeiten stellen?
Ja. Sowohl bei KfW als auch bei BAFA muss der Antrag vor Vorhabensbeginn bzw. vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Wer zuerst beauftragt und dann Förderung beantragt, verliert in der Regel den Anspruch. Planen Sie diesen Schritt also frühzeitig ein.
Bekomme ich für den Heizungstausch noch Geld von der BAFA?
Nein — der Heizungstausch wird seit 2024 über die KfW gefördert (Programm 458, Grundförderung 30 %, mit Boni bis zu 70 %). Die BAFA ist nur noch für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zuständig (BEG EM).
Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
In den meisten Fällen ja. Die Beratung wird zu 50 % gefördert (max. 650 € bzw. 850 €), und der iSFP bringt bei BAFA-Einzelmaßnahmen +5 % Bonus und verdoppelt die förderfähigen Kosten. Der höhere Zuschuss spielt die Beratungskosten oft schnell wieder ein. Beim KfW-Heizungstausch gilt der Bonus allerdings nicht.
Kann ich mehrere Programme kombinieren?
Teilweise. Der KfW-Wohngebäude-Kredit (261) lässt sich mit der KfW-Heizungsförderung (458) kombinieren. Bund- und Landesförderung schließen sich nicht grundsätzlich aus. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist jedoch ausgeschlossen — welche Kombination zulässig ist, prüfen wir bzw. der Energieberater im Einzelfall.
Gilt die hessische Landesförderung auch in Mainz oder Aschaffenburg?
Nein. Die hessischen Landesprogramme (WIBank) gelten für Objekte in Hessen. Mainz liegt in Rheinland-Pfalz, Aschaffenburg in Bayern — dort greifen die jeweiligen Landesprogramme. Die Bundesförderung über KfW und BAFA gilt selbstverständlich bundesweit und damit auch dort.
Übernimmt Ranovo den Förderantrag für mich?
Wir geben Ihnen einen indikativen Überblick und vermitteln Fachbetriebe sowie bei Bedarf einen zugelassenen Energieberater. Die verbindliche Antragstellung erfolgt durch Sie zusammen mit dem Betrieb bzw. Energieberater — wir begleiten den Prozess, ersetzen aber keine offizielle Förderberatung.
Haben Sie noch Fragen?
Sprechen Sie uns direkt an. Wir sind persönlich für Sie da.
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