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Barrierefreies Bad: Kosten und Förderung 2026
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Was macht ein Bad barrierefrei?
Barrierefreies Bauen folgt der Norm DIN 18040-2. Die wichtigsten Anforderungen für ein barrierefreies Bad:
- Bodengleiche Dusche ohne Schwelle, rutschhemmender Belag
- Türbreite mindestens 90 cm für Rollstuhl- oder Rollator-Zugang
- Bewegungsflächen von mindestens 120 × 120 cm vor Waschtisch, WC und Dusche
- Haltegriffe neben WC und in der Dusche, statisch tragfähig montiert
- Unterfahrbarer Waschtisch und ggf. höhenverstellbare Armaturen
Wichtig: Ein barrierefreier Umbau lohnt sich nicht nur bei akutem Pflegebedarf. Er macht das Bad altersgerecht, erleichtert den Alltag mit kleinen Kindern und steigert den langfristigen Wert der Immobilie — ein Aspekt, der bei der Badplanung oft zu spät bedacht wird.
Was kostet der barrierefreie Umbau?
Die Kosten hängen davon ab, ob nur einzelne Elemente nachgerüstet werden (z. B. Haltegriffe, ebenerdige Dusche) oder das gesamte Bad barrierefrei neu geplant wird. Eine reine Umrüstung auf eine bodengleiche Dusche bewegt sich meist im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich — für die Details empfiehlt sich unser Artikel Bodengleiche Dusche einbauen: Kosten und was zu beachten ist. Ein komplett barrierefrei geplantes Bad (Grundriss, Sanitärobjekte, Elektrik) liegt naturgemäß im Bereich einer vollständigen Badsanierung — Richtwerte dazu finden Sie in Badsanierung 2026: Kosten, Planung und worauf Sie achten sollten.
Förderung: Drei Töpfe lassen sich kombinieren
KfW 455-B — Barrierereduzierung
Das KfW-Programm 455-B ist seit April 2026 wieder beantragbar:
- Einzelmaßnahme (z. B. nur der Bad-Umbau): 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €
- Standard „Altersgerechtes Haus" (mehrere Maßnahmen kombiniert, etwa Bad zusammen mit Eingangsbereich oder Türen): 12,5 %, maximal 6.250 €
Das Fördervolumen für 2026 liegt bei rund 50 Mio. € und ist erfahrungsgemäß innerhalb weniger Monate ausgeschöpft — der Antrag muss vor Auftragserteilung bei der KfW gestellt werden.
Pflegekassen-Zuschuss
Besteht ein anerkannter Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss bis 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — dazu zählt der barrierefreie Badumbau ausdrücklich. Dieser Zuschuss lässt sich mit der KfW-455-B-Förderung kombinieren, solange nicht dieselben Kosten doppelt eingereicht werden.
Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Handwerkerleistungen (Lohnkosten, nicht Material) lassen sich zusätzlich über die Einkommensteuererklärung geltend machen — auch das ist mit den beiden oben genannten Förderungen kombinierbar, sofern die Kosten nicht bereits anderweitig gefördert wurden.
So kombinieren Sie die Förderungen richtig
Ein typisches Beispiel: Ein Ehepaar lässt das Bad barrierefrei umbauen (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, breitere Tür). Bei anerkanntem Pflegegrad eines Partners lässt sich der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) mit der KfW-455-B-Förderung (10–12,5 %) kombinieren. Die verbleibenden, nicht geförderten Lohnkosten können zusätzlich über § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei immer: Anträge vor Auftragsvergabe stellen, sonst entfällt der Anspruch — unabhängig vom Förderweg.
So läuft der Umbau mit Ranovo ab
Über Ranovo erhalten Sie bis zu drei Angebote von geprüften Sanitärbetrieben aus dem Rhein-Main-Gebiet mit Erfahrung in barrierefreiem Bauen nach DIN 18040. Eine erste Checkliste vor dem Start finden Sie in Badsanierung Checkliste: 8 Punkte die Sie vor dem Start prüfen sollten.
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